Erlaß über die Anwendung des Steinbrech-Stils bei einzelnen Gebäuden

26.05.2015 20:18
avatar  Flora
#1
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Göttin

Folgende Gebäude unterliegen der Anwendung des Erlasses Florimunds II. in folgenden Kategorien:

- Frei: Es dürfen bauliche Veränderungen bestandserhaltender als wie auch steinrecherischer Art vorgenommen werden.

- Bestandsschutz: Das Gebäude soll in seiner Art möglichst original erhalten werden.

- Steinbrech: Es dürfen nur Veränderungen oder Erhaltungsmaßnahmen im Sinne des Steinbrech-Stiles vorgenommen werden.

Für folgende Gebäude ist dabei folgendes festgelegt:

Schloß Millefleur - Bestandsschutz
Dieses umfaßt den Gebäudekomplex der eigentlichen Anlage, die Schloßinsel sowie den Floranischen Garten

Der Lug - Bestandsschutz
Dieses umfasst das das äußere Erscheinungsbild das Turmes


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